Bewertungsanlässe für die Aufteilung des Immobilienvermögens in Jena und Umgebung

Bewertungsanlässe für Ihre Immobilienbewertung

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Hier finden Sie alle Informationen zu den Bewertungsanlässen. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ihr Sachverständigenbüro

Private Auftraggeber
  • Wertmäßig gerechte Aufteilung des Immobilienvermögens z. B. wenn ein Kind die Immobilie der Eltern erhält und die anderen Kinder ausgezahlt werden sollen


  • Verkehrswertermittlung zur Bestimmung des Pflichtteils- oder Pflichtteilergänzungsanspruchs z. B. wenn ein Ehepartner stirbt und Kinder außerhalb dieser Ehe existieren, die Ansprüche geltend machen


  • Verkehrswertermittlung für steuerliche Zwecke z. B. Verkehrswertermittlung als Grundlage der Entnahme aus dem Betriebsvermögen; z. B. bei Auflösung des Betriebes


  • Bei Erbschaften und Schenkungen werden von den zuständigen Finanzämtern Bedarfsbewertungen als Grundlage für die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer durchgeführt. Rechtlich ist geregelt, dass der Steuerpflichtige einen qualifizierten Gutachter zum Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes beauftragen kann. Im Vorfeld wird durch eine überschlägige Werteinschätzung abgeklärt, ob sich für den Steuerpflichtigen ein Verkehrswertgutachten lohnt.


  • Aufgrund der demografischen Entwicklung hat sich insbesondere in Verbindung mit der gerechten Aufteilung / Überlassung des Immobilienvermögens die Nachfrage nach Verkehrswertermittlungen erhöht. Unser Büro versichert Ihnen eine unabhängige und objektive Erstellung der Verkehrswertgutachten. 
Dienstleister

Architekten, Bauträger, Konkursverwalter, Rechtsanwälte, Notare, Betreuer, Immobilienmakler und -berater, Steuerberater, Versicherungen.

Gerichte

Amts-, Land-und Oberlandesgerichte in Zivilprozessen sowie Zwangsversteigerungsverfahren.  

Kredit- und Finanzinstitute

Verschiedene in Deutschland ansässige Banken, Bausparkassen

(Beleihungswertermittlung auf Basis der BelWertV sowie Verkehrswertermittlung / Marktwertermittlung).

Öffentliche Auftraggeber

Städte und Gemeinden, Kreisverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften, LEG, BVVG.

Sonstige

Wohnungs- , Verwaltungs- und sonstige Gesellschaften.

Wir bieten unsere Beratung in verschiedenen Bereichen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich rundum beraten.

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